Allgemeine Teilnahmebedingungen für BOC - Veranstaltungen:
Startberechtigt sind:
Grundsätzlich alle Teilnehmer, deren Fahrzeuge den Bestimmungen des Dachverbandes ÖMVV
entsprechen und die das Baujahr 1995 nicht überschreiten und Raritäten/Sportwagen bis einschließlich Baujahr 2006 (Oldtimer von morgen). Alle Fahrzeuge, im Original- bzw. restaurierten Zustand,
müssen ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassen sein und dem Österreichischen Kraftfahrzeuggesetz entsprechen.
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnehmer verpflichten sich, die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes einzuhalten. Die Fahrzeuge müssen sich in gereinigtem und. betriebssicheren Zustand befinden. Der
Veranstalter lehnt jede Haftung für Sach- u. Personenschäden, die während der Veranstaltung auftreten können,ab. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen
jederzeit Änderungen vorzunehmen und Teilnehmer abzulehnen.
Teilnehmern mit militärischen Uniformen, Stahlhelmen, Tarnbekleidung u. dergleichen wird keine Starterlaubnis erteilt. Kleidung zu Ihrem Fahrzeug passend ist jedoch erwünscht!
Bitte beachten Sie:
Bei Gleichmäßigkeits-Bewerben darf laut ÖMVV ein maximaler Stundenschnitt von 50 km/h
nicht überschritten werden. Sie befahren eine nicht abgesperrte, öffentliche Straße und haben daher auf Tempolimits und den Gegenverkehr zu achten. Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gilt die
Helmpflicht!
Wertung:
Als Grundlage der Wertung gelten: Das vollständige Zurücklegen der vorgeschriebenen Strecke mit eigener Kraft, und sofern solche durchgeführt werden, das Ergebnis der Zeitnehmung und die Wertung
der einzelnen Sonderprüfungen.
Sieger einer Klasse ist der Teilnehmer mit dem geringsten Zeitunterschied zwischen den beiden Wertungsläufen. Bei nur einem Wertungslauf zählt das Ergebnis der Zeitnehmung und der
Sonderprüfungen. Die Verwendung von Uhren, Speed-Pilots und sonstigen technischen Hilfsmitteln ist untersagt. Zuwiderhandelnde können jederzeit disqualifiziert und aus der Wertung genommen
werden, ebenso die Fahrer, die in Zielnähe die Fahrt deutlich verlangsamen oder beschleunigen.
Nennungen:
Alle Nennungen sind mindestens 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung an Thomas Spadt, Am Kanal 13/1, 7201 Neudörfl, zu übermitteln. Tel: 0699/10066843 oder E-Mail: [email protected], oder über Whatsapp weitere Infos auf unserer
Hompage.
Achtung: Nachnennungen werden nur angenommen, wenn rechtzeitig angemeldete Teilnehmer ausfallen!
Nenngeld:
Den Unkostenbeitrag bitte auf das Konto
IBAN: AT29 1400 0380 1060 1905 - bei der BAWAG zur Einzahlung bringen.
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nicht rückerstattet.
Leistungen:
Jeder Fahrer erhält bei rechtzeitiger Anmeldung die Fahrunterlagen, wenn nötig eine Startnummer, ein Essen, wenn in der Ausschreibung angegeben (Beifahrer-Essen nur
dann, wenn dieser auf der Nennung bekannt gegeben und die Startgebühr überwiesen wurde).
Sonstiges:
Alle weiteren Infos erhalten Sie vor dem Start bzw. in den Startunterlagen. Bitte platzieren Sie Ihre Startnummern gut sichtbar, nur so können wir eine korrekte und
schnelle Auswertung sicherstellen.
